1. ALLGEMEINES
1.1 Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne und dergleichen beiliegen, gelten diese nur annähernd als maßgenau. Abbundzeichnungen gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber bestätigt wurden. Alle von der Firma DANKE Bau erstellten Unterlagen sind ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergereicht werden. Im Falle einer Angebotsabsage sind die Unterlagen der Firma DANKE Bau unverzüglich zurückzusenden.
1.2 Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung als zusätzlich vereinbart.
2. GELTUNG
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind, und regeln die Zusammenarbeit zwischen der Firma DANKE Bau und deren Vertragspartnern. Sie finden keine Anwendung bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
3. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
4. VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSSPRACHE
4.1 Auf Anfrage des Kunden erstellt die Firma DANKE Bau, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber der Firma DANKE Bau zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der Firma DANKE Bau ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung der Firma DANKE Bau kommt der Vertrag zwischen der Firma DANKE Bau und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit Lieferung der Ware oder Stellung einer Abschlagsrechnung.
4.2 Angebote der Firma DANKE Bau gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
4.3 Vertragssprache ist deutsch
5. TERMINE, LIEFERUNG UND GENEHMIGUNGEN
Liefer- und / oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form mitgeteilt und vereinbart wurden. Bei Montage der gelieferten Hölzer durch die Firma DANKE Bau muss der Auftraggeber sicherstellen, dass eine ausreichend große Zufahrt direkt bis zum Aufstellort möglich ist. Alle Hindernisse im Arbeitsbereich und um den Aufstellort herum sind vom Auftraggeber im Vorfeld selbst zu entfernen. Der Auftraggeber hat einen kostenfreien Wasser- und Stromanschluss bei Montagebeginn zur Verfügung zu stellen. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber selbst zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet mit der Erbringung der Leistung zu beginnen, bevor die Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden. Bei von Witterungsverhältnissen abhängigen Arbeiten können sich verbindlich vereinbarte Ausführungsfristen und Termine in dem Maß verschieben, wie die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern.
6. MÄNGELANSPRÜCHE
6.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt, frühestens mit der förmlichen Abnahme der erbrachten Leistungen durch die Firma DANKE Bau der Ingebrauchnahme der Leistung oder der vollständigen Zahlung der Schlussrechnung. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber zur Abnahme durch den Auftragnehmer aufgefordert wird und er dieser Aufforderung nicht nachkommt.
6.2 Soweit der Vertragspartner der Firma DANKE Bau ein Verbraucher nach § 13 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der Mängelansprüche nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB.
6.3 Soweit der Vertragspartner der Firma DANKE Bau ein Unternehmer nach § 14 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der Mängelansprüche nach den Vorschriften der VOB/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
6.4 Alle Mängel sind der Firma DANKE Bau unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der Auftraggeber eine angemessene erforderliche Frist zur Mängelbegutachtung und zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Der Auftraggeber hat die Firma DANKE Bau oder deren Beauftragten die Möglichkeit der Mängelbesichtigung und -beseitigung einzuräumen. Geschieht dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, so erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung.
6.5 Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind der Firma DANKE Bau unverzüglich, spätestens jedoch 6 Werktage nach Abnahme oder Ingebrauchnahme anzuzeigen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma DANKE Bau oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegen und soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
6.6 Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlender Holzschutz, Bauschimmel etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z.B. Blitzschlagschäden oder durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse).
7. EIGENSCHAFTEN VON NATURBAUSTOFFEN
Naturbaustoffe können vielfach günstige Wirkungen auf Wohngesundheit und Raumklima haben. Baustoffe wie Holz, Lehm, Stroh und Kalk regulieren das Raumklima durch Feuchtespeicherung und können Schadstoffe puffern oder sogar abbauen. Naturbaustoffe kommen aus unterschiedlichen Regionen, Wäldern oder Lehmgruben. Sie weisen einen unterschiedlichen Charakter sowie unterschiedliche Eigenschaften auf.
7.1 Holz ist ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, seinen eigenen Charakter und seine eigene Lebendigkeit. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften bei Kauf und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Auch diese Eigenschaften geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit nicht um Mängel. Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden, können sich im Holz auffällige Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen Einfluss auf die Festigkeit und die Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und stellen daher keinen Mangel dar. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung sich fachgerechten Rat einzuholen.
7.2 Lehm ist ein Naturprodukt. Jeder Ton, Lehm, Sand und unterschiedliche Erden, haben ihr eigenes Aussehen, ihren eigenen Charakter und ihre eigene Lebendigkeit. Ihre naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften bei Kauf und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb seiner Art gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Lehm und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Verfärbungen sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur Reklamation. Lehm kann Risse bilden, sanden und kann sich verfärben. Auch diese Eigenschaften geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit nicht um Mängel. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung sich fachgerechten Rat einzuholen.
8. PREISE
Alle Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote beträgt 4 Wochen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Sollten sich zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten etc. verändern, ohne, dass die Firma DANKE Bau hierauf Einfluss hat, so werden die Preise entsprechend erhöht.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt, die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma DANKE Bau. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hier durch Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers entstanden sind, das Eigentum hieran an den Auftragnehmer.
10. KÜNDIGUNG
Im Falle einer Kündigung des Auftrages ohne Verschulden der Firma DANKE Bau, trägt der Kunde alle bis dahin angefallenen Kosten. Kündigt der Besteller, so ist die Firma DANKE Bau berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; die Firma DANKE Bau muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Höhe ermittelt die Firma DANKE Bau je nach Leistungsstand. Zu den baulichen Genehmigungen gehören auch alle Absprachen und Kosten mit dem Bauamt, Architekten, Planern und gegebenenfalls mit einem Prüfstatiker.
11. ZAHLUNGEN
11.1 Das Zahlungsziel nach Rechnungsstellung und Zugang beträgt für alle Rechnungen, falls nicht anders angegeben 7 Werktage.
11.2 Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
11.3 Bei Stundenlohnarbeiten gilt der jeweils zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten vereinbarte Stundenlohn.
11.4 Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur aus Gründen geltend machen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
11.5 Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrags.
11.6 Vor dem Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge ist die Firma DANKE Bau zu keinen weiteren Leistungen verpflichtet.
12. MITWIRKUNGSPFLICHTEN
12.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
12.2 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die Firma DANKE Bau nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
12.3 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
13. STREITIGKEITEN UND SONSTIGES
13.1 Die Firma DANKE Bau ist berechtigt, soweit die Parteien Kaufleute sind und nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, statt eines Verfahrens vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Durchführung eines Schiedsverfahrens gemäß der Schiedsordnung (SO Bau) der ARGE Baurecht des Deutschen Anwalt-Vereins, jeweils neueste Fassung, zu wählen.
13.2 Des Weiteren ist die Firma DANKE Bau berechtigt, soweit die Parteien Kaufleute sind und nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen, als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag vor ordentlichen Gerichten den Hauptsitz des Auftragnehmers (zuständig: AG Euskirchen bzw. LG Bonn), den Sitz des Bestellers oder den Erfüllungsort der vertraglichen Leistung zu wählen.
13.3 Die Firma DANKE Bau nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
13.4 Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung, die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle vertraglich relevante Korrespondenz, insbesondere rechtserhebliche Erklärungen, sind daher in deutscher Sprache abzugeben.
14. ERFÜLLUNGSORT
Der Erfüllungsort ist Mechernich - Gehn.
15. DATENSCHUTZ
Die im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelten Daten des Kunden werden in der EDV der Firma DANKE Bau gespeichert und vertraulich behandelt. Sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, werden beachtet. Gibt der Kunde im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit persönliche Daten, insbesondere seine E-Mail-Adresse, an, so werden diese Daten außer zur Qualitätssicherung nur zur Durchführung der für die Zusammenarbeit notwendigen Auftragsabwicklung erhoben und verarbeitet. Die Daten werden von der Firma DANKE Bau nicht an Dritte weitergeleitet. Ausnahmen bestehen, wenn Logistik- oder Transportunternehmen beauftragt werden, um die Lieferungen des Auftraggebers durchzuführen. In diesem Falle werden nur die Adressdaten weitergegeben.
16. VERSICHERUNGEN
Der Auftraggeber verpflichtet sich, hinsichtlich des durchzuführenden Bauvorhabens in Bezug auf das bei der Firma DANKE Bau beauftragte Gewerk eine Bauleistungsversicherung und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in jeweils angemessener Höhe zum Bauvorhaben abzuschließen und für die Dauer der in Ziffer 4. vereinbarten Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten. Auf Verlangen wird der Bauherr den Bestand der vorgenannten Versicherung schriftlich nachweisen und eine Kopie der jeweiligen Versicherungsbedingungen aushändigen.
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17.1 Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions und Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der Firma DANKE Bau, bevor sie wirksam und verbindlich werden.
17.2 Sollten einzelne Bestimmungen oder Bestandteile des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für den Fall, dass eine der Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist, tritt an ihre Stelle die jeweilige Bestimmung der VOB/B, soweit der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Enthält die VOB/B keine entsprechende Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sonst gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
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